Kann ich als Mieter überhaupt selbst entscheiden, von wem ich Strom beziehe? Ja – und dein Vermieter hat dabei kein Mitspracherecht. Trotzdem kursieren gerade in Dresdner Mietwohnungen hartnäckige Missverständnisse darüber, was erlaubt ist und was nicht. Hier die klare Rechtslage.

Dein Vermieter hat beim Stromanbieter nichts zu sagen

Der Grundsatz ist eindeutig geregelt: Jeder Verbraucher in Deutschland darf seinen Stromanbieter frei wählen, unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist. Dein Mietvertrag legt fest, wo du wohnst, nicht, wo du deinen Strom einkaufst. Selbst wenn dein Vermieter selbst Solarstrom vom Dach anbietet, darf er die Teilnahme daran nicht zur Bedingung für den Mietvertrag machen – das sogenannte Kopplungsverbot aus § 42a Abs. 2 EnWG verbietet genau das. Für einen Wechsel brauchst du also weder seine Erlaubnis noch eine schriftliche Zustimmung.

Die einzige Ausnahme: Wenn der Vermieter selbst dein Stromlieferant ist

Anders sieht es nur aus, wenn dein Vermieter oder die Hausverwaltung selbst als Stromlieferant auftritt – etwa bei einem Mieterstrom-Modell, einem Sammelvertrag oder wenn Strom pauschal über die Nebenkosten läuft. In diesem Fall bist du formal Vertragspartner des Mieterstromanbieters. Auch das ist aber kein Dauerzustand: Ein Mieterstromvertrag lässt sich laut § 42a Abs. 5 EnWG mit maximal drei Monaten Kündigungsfrist beenden, danach kannst du frei zu einem anderen Anbieter wechseln. Ob du in einem solchen Modell steckst, siehst du an deiner letzten Abrechnung – kommt sie vom Vermieter oder von einer bekannten Marke wie SachsenEnergie, eprimo oder Yello?

Voraussetzung für den Wechsel: ein eigener Stromzähler

Um selbst Vertragspartner eines Stromanbieters zu sein, brauchst du einen eigenen Zähler, der ausschließlich deine Wohnung erfasst. In den allermeisten Dresdner Mietwohnungen ist das längst Standard, egal ob Altbau in der Neustadt oder Plattenbau in Gorbitz. Fehlt ausnahmsweise ein separater Zähler, etwa bei einem untervermieteten Zimmer, ist der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet, einen nachrüsten zu lassen. Dann bleibt meist nur die Absprache über die Kosten für einen eigenen Zählereinbau.

Dresden-Spezifisch: Wo das Sparpotenzial am größten ist

Gerade in Dresdens großen Mietwohnungssiedlungen liegt viel ungenutztes Sparpotenzial. Gorbitz, mit rund 29.000 Einwohnern die größte Plattenbausiedlung der Stadt, hat einen besonders hohen Mieteranteil – ebenso Prohlis und Seidnitz. In solchen Vierteln bleibt die Grundversorgung bei SachsenEnergie oft über Jahre unangetastet, einfach weil der Wechsel nie zum Thema wurde. Dabei ändert sich am Mietverhältnis durch einen Anbieterwechsel exakt nichts: keine neue Kaution, keine Rückfrage beim Vermieter, keine Unterbrechung.

WG in Dresden: Wer meldet den Vertrag an?

In einer Dresdner WG entscheidet, wer den Stromvertrag tatsächlich abgeschlossen hat – das muss nicht dieselbe Person sein, die im Mietvertrag als Hauptmieter steht. Steht der Vertrag auf einen einzelnen Namen, kann auch nur diese Person kündigen oder wechseln, haftet aber allein gegenüber dem Anbieter. Praktikabler ist es, wenn eine Person den Vertrag führt und die Kosten intern per Dauerauftrag unter den Mitbewohnern aufgeteilt werden. Zieht jemand aus der WG aus, ändert sich am Stromvertrag nichts automatisch – nur eine Namensänderung beim Anbieter macht das offiziell.

Der größte Hebel: Als Mieter sofort wechseln

Ob Altbau-WG in der Neustadt oder Einzelwohnung in Gorbitz: Als Mieter zahlst du beim Wechsel keinen Cent mehr als vorher, sparst aber sofort. Bei 2.500 kWh Jahresverbrauch liegt die Differenz zwischen SachsenEnergie-Grundversorgung (1.016 € im Jahr) und dem günstigsten Wechseltarif bei rund 290 € im Jahr. Der Vergleichsrechner oben zeigt dir mit deiner Postleitzahl sofort passende Tarife – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

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